Wer trägt die Kosten rund um meine Wunde?
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse
Verbandstoffe:
Verbandstoffe werden von Ihrem Haus- oder Facharzt per Rezept verordnet. Die Kosten trägt die gesetzliche Krankenkasse. Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung, sofern Sie nicht davon befreit sind.
Delegation der Wundversorgung an einen Pflegedienst
Verbandwechsel:
Ihr Hausarzt kann die Verbandwechsel an einen Pflegedienst delegieren. Dies geschieht über eine Verordnung. Die entstehenden Kosten werden ebenfalls direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Ein Pflegegrad ist hierfür nicht erforderlich, da die Wundversorgung eine Leistung der Krankenkasse ist. Pflegeleistungen oder Pflegegeld werden über die Pflegekasse abgerechnet, wobei sich die Kosten nicht gegenseitig beeinflussen.
Keine Kostenübernahme der Krankenkasse
Materialien zur sterilen Wundversorgung:
Materialien für die sterile Wundversorgung, wie Einmalpinzetten oder sterile Handschuhe, muss der versorgende Pflegedienst zur Verfügung stellen. Versorgen Sie die Wunde eigenständig, stelle ich Ihnen diese Hilfsmittel als Serviceleistung zur Verfügung.
Wundspüllösungen:
Die Kosten für Wundspüllösungen müssen selbst getragen werden. Auch eine Weitergabe der Kosten an die Krankenkasse ist nicht möglich. Lediglich Kochsalzlösungen der Marken Braun und Fresenius können zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.
Private Krankenversicherung
Die Kostenübernahme bei privaten Versicherungsträgern kann je nach Vertrag variieren. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Kontaktperson bei Ihrer privaten Krankenkasse, um die Details zu klären.
Meine persönliche Dienstleistung
Für die Vergütung meiner Dienstleistung gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten.
1. Versorgung über eine kooperierende Apotheke:
Entscheiden Sie sich für eine Versorgung durch eine mit mir kooperierende Apotheke, ist meine Dienstleistung für Sie kostenfrei. Ich erhalte eine Marge auf die gelieferten Verbandstoffe direkt von der Apotheke. Dadurch wird meine Arbeitszeit refinanziert.
Ich möchte offen mit Ihnen sein: Ich stehe dieser Form der Refinanzierung kritisch gegenüber. Im Homecare-Sektor ist dieses Vorgehen jedoch gängige Praxis. Leider schafft dieses System Anreize, möglichst viele Produkte zu verordnen – was Missbrauch begünstigen kann. Auch wenn ich dieses Modell grundsätzlich ablehne, habe ich bislang keine praktikable Alternative gefunden, um meinen Arbeitsaufwand und meine Kosten zu decken, ohne Ihnen diese direkt in Rechnung stellen zu müssen.
2. Direkte Abrechnung meiner Leistung:
Sollten Sie sich gegen eine Versorgung über eine kooperierende Apotheke entscheiden, berechne ich ein Beratungshonorar in Höhe von 89,99 € zzgl. Anfahrt für den Erstbesuch.
Folgebesuche werden mit 69,99 € zzgl. Anfahrt berechnet.
Bitte beachten Sie, dass Sie diese Kosten nicht bei der Krankenkasse einreichen können!